1. Energiemanagement
hilft Organisationen ungenutzte Energieeffizienzpotenziale zu erschließen und zielgerichtete Maßnahmen umzusetzen.
2. Umweltmanagement
Wir unterstützen Sie bei Aufbau und Optimierung von Managementsystemen nach DIN EN ISO 14001:2015 und/oder EMAS.
3. Arbeitssicherheit
Der Aufbau und die Optimierung von Managementsystemen nach DIN EN ISO 18001:2011 bzw. OHSAS ist bei uns in sicheren Händen.
4. Automotive
Zielführendes Prozessmanagement bei der Einführung der IATF 16949:2016.
10
Jahre Berufserfahrung
60
erfolgreich durchgeführte Projekte
54
zufriedene Kunden
Energiemanagementsysteme
Wir überprüfen für Sie ob folgende Erstattungsmöglichkeiten genutzt werden können:
- Prüfung ob EEG Reduzierung
- Prüfung ob KWK und §10 StromNEV Reduzierung möglich ist
- Steuerentlastung nach §55 EnergieStG
- Steuerentlastung nach §10 Stromsteuergesetz
- Steuerentlastung nach §9b Stromsteuergesetz
- Steuerentlastung nach §54 EnergieStG
- Prüfung ob Konzessionsabgabeerstattung möglich ist
- (neu ab 2012)
- Prüfung ob ein Entfall der Netznutzungskosten möglich ist.
Energieaudit
Fristen versäumt?
Das EDL-G verpflichtet Unternehmen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 im Unternehmen durchzuführen. Diese Gesetzespflicht wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Die Unternehmen müssen dann auf Anforderung des BAFA einen Nachweis der erfüllten Energieauditpflicht erbringen.
Was passiert bei Missachtung der Energieauditpflicht?
Wird ein Energieaudit nicht rechtzeitig durchgeführt, kann das BAFA ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR aussprechen.
Das für den Vollzug zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt dazu Stichprobenkontrollen durch.
Unternehmen, die ein Energieaudit z. B. wegen des Beraterengpasses erst nach der Frist abschließen konnten und die Gründe hierfür gegenüber dem BAFA glaubhaft darlegen können, müssen in der Regel nicht mit einem Bußgeld rechnen. Das Energiedienstleistungsgesetz sanktioniert nur ein verschuldetes Fristversäumnis.
Ich berate Sie gerne unverbindlich über mögliche Vorgehensweisen bei etwaigen Fristversäumnissen.
Kontakt
Umwelt
DIN EN ISO 14001:2015 und/oder EMAS.
Eine besondere Stärke stellt dabei die effiziente Einführung
von Managementsystemen dar.
Aufbauend auf den bereits vorhandenen Abläufen und Prozessen ermitteln wir den
individuellen Handlungsbedarf.
So ist sichergestellt das nur die - für die jeweils angestrebte Zertifizierung -
notwendigen Anpassungen vorgenommen werden.
Durch meine langjährige Erfahrung als Senior-Auditleiter der DQS bin ich
für diese resourcenschonende Vorgehnesweise besonders qualifiziert.
Arbeitsschutzmanagement nach OHSAS 18001
und gilt als weltweit anerkannter Standard.
Im Mittelpunkt des Arbeitsschutzmanagements nach OHSAS 18001 stehen der Schutz von Menschen, die Arbeitssicherheit und die
Gesundheitsvorsorge. Durch vorbeugende Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement werden die Mitarbeiter in die Lage versetzt,
die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, bevor ein Unfall passiert oder eine Erkrankung auftritt. Grundsätzlich kann die OHSAS 18001
branchenübergreifend von jeder Organisation eingeführt werden, um die Sicherheit sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu erhöhen.
Hier können wir Ihnen mit der Etablierung des OHSAS 18001 Standards in Ihr unternehmen tatkräftig zur Seite stehen.
Profitieren Sie von meiner langjährige Erfahrung als Senior-Auditleiter der DQS.
Automotive nach IATF 16949:2016
Seit Oktober 2016 wurde dieser Standard weiterentwickelt und in IATF 16949:2016 umbenannt.
- Risikobetrachtung / Turtle-Analyse.
- Problemlösungsmethoden und Ursachenanalyse.
- Schulung zum Kompetenzaufbau an firmenspezifischen Problemstellungen zu Themen wie FMEA, APQP, MSA, SPC, PPAP, Schadteilanalyse.
- Interne Systemaudits – Planung - Durchführung - Nachbereitung.
- Zielführendes Prozessmanagement bei der Einführung der IATF 16949:2016.
- Interne Prozessaudits nach VDA 6.3 – Planung - Durchführung - Nachbereitung.
- Analyse und Umsetzung der kundenspezifischen Forderungen (z.B. Daimler, Ford, GM, VW, FCA, BMW, Bosch, TRW/ZF etc.).
- Prozessanalyse, Prozessoptimierung und Prozessvisualisierung.
- Lieferantenmanagement / Potenzialanalyse und Prozessaudit VDA 6.3 / Projektbegleitung bei Lieferanten (Reifegradabsicherung nach VDA).
Schulungen
Wir bieten Ihnen gerne
"maßgeschneiderte" Inhaus-Schulungen
zu unseren Beratungsthemen an.
Kontakt
Adresse
53129 Bonn
Rochusweg 40
Telefon-Nummer: +49 228 38729082
Mobil-Nummer: +49 178 2555101
Email: m.neumann ( at )neumann-qsu.de
Bitte (at) mit @ austauschen.
Markus Neumann
Jahrgang 1965, verheiratet, 2 Kinder
Studium / Ausbildung
- Studium Chemie (Univ./GH Duisburg)
- Studium Umwelttechnik (RFH Köln)
- Berufsausbildung Chemielaborant (Bayer AG)
- Ausbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit (BG RCI)
Management-System Ausbildung
- DGQ-Qualitätsmanager, QI und QII
- DGQ-Lead Auditor Qualität, Umwelt, Arbeitssicherheit, Energie
- IATF-Auditor ISO/TS 16949:2009 & IATF 16949:2015
- UNIFE-Auditor IRIS 02 (International Railway Industry Standard)
Expertise als Lead-Auditor der DQS
- Berufener Auditor seit 15 Jahren
- Branchenzulassung: 12 (Chemie), 14 (Kunststoff), 17 (Metall), 18 Maschinenbau und 19 (Elektrotechnik)
- Regelwerke: ISO 9001, ISO 14001, IATF 16949:2016; IRIS:02, ISO18001:2007 und ISO 50001
- Berufung zum Fachlichen Prüfer für alle o.G. Regelwerke
Sonstige Zulassungen
- Gefahrgutbeauftragter für alle Verkehrsträger (ausgenommen Binnenschiffe)
- Umfassende Sachkunde nach § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung
- Zugelassener Energieauditor für Audits nach E-DLG / ISO 16247 des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Zugelassener Energieberater des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Betriebsbeauftragter für Abfall, Immissionsschutz und Gewässerschutz
- Brandschutzbeauftragter (VDS)
Markus Neumann
Rochusweg 40
53129 Bonn
Kontakt:
Telefon: +49 228 / 38729082
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e-Mail: m.neumann (at) neumann-qsu.de